6 . ZEITARBEIT BIETET SOZIALE SICHERHEIT
Zeitarbeit Unternehmen schließen mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Für den Zeitarbeitnehmer gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzliche Kündigungsschutz.
Zeitarbeitnehmer werden nach Tarifverträgen (BAP/BZA) beschäftigt.